Satzung des DRK-Ortsvereins
DRK-Ortsverein Heuberg-Donautal
Post:
Mauritiusplatz 10
72510 Stetten a.k.M.
Fon 07573/ 27 67
Fax 07573/ 7709999
Sitz und Standort Heuberg:
Rettungszentrum
Schlosshof 3
72510 Stetten a.k.M.
Standort Donautal:
Abteistraße 8
88631 Beuron
§ 1 - Name, Rechtsform, Mitgliedschaft
(1) Der Ortsverein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Sigmaringen e.V. den Namen “Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Heuberg – Donautal. Er hat seinen Sitz in Stetten a.k.M. und ist ein nicht rechtsfähiger Verein. Zur Gründung ist die Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Sigmaringen e.V. erforderlich. Zur Gründung des Ortsvereins als e.V. ist die Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Sigmaringen e.V. und die Zustimmung des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. erforderlich, § 12 Abs 2 der Satzung des Kreisverbandes. Die Satzungen des Bundes-, des Landes- und des Kreisverbandes sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten Verbandes vor.
(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund. Seine Anwendung erfolgt entsprechend den Ausführungsbestimmungen des Internationalen Roten Kreuzes zur Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes. Das Recht zur Führung wird durch den Bundesverband vermittelt
(3) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinden Stetten a.k.M., Schwenningen und Beuron.
(4) Der Ortsverein verwirklicht eigenverantwortlich einheitliche Regelungen nach § 16 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 5 Abs. 1 und 13 Abs. 3 der Bundessatzung, nach § 16 Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Unterabs. 3 sowie 23 der Satzung des Landesverbandes sowie § 24 Abs. 9 der Satzung des Kreisverbandes.
(5) Mitglieder des Ortsvereins sind
- natürliche und juristische Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2)
- sonstige Vereinigungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
- Ehrenmitglieder (§ 9)
(6) Der Ortsverein vermittelt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz.
§ 2 - Selbstverständnis
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Heuberg – Donautal bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität.
Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (nachfolgend Bundesverband genannt) nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
- die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
- die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
- die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Heuberg – Donautal ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Sigmaringen e. V. Der Ortsverein Heuberg – Donautal ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Gemeinden Stetten a.k.M., Schwenningen und Beuron.
(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Sigmaringen e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Heuberg – Donautal die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Be-schlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Ortsvereins Heuberg – Donautal und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Heuberg – Donautal ist über den Kreisverband Sigmaringen e. V. ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein.
Satzung zum Download
- Die vollständige Satzung (PDF 310 KB)