B. Schutz der Zivilbevölkerung
DRK-Ortsverein Heuberg-Donautal
Post:
Mauritiusplatz 10
72510 Stetten a.k.M.
Fon 07573/ 27 67
Fax 07573/ 7709999
Sitz und Standort Heuberg:
Rettungszentrum
Schlosshof 3
72510 Stetten a.k.M.
Standort Donautal:
Abteistraße 8
88631 Beuron
6. Wie müssen Journalisten geschützt werden?
Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie geschützt, sofern sie nichts unternehmen, was ihren Status als Zivilperson beeinträchtigen könnte (Art. 79 II ZP I). Damit sie sich in Kriegszonen als Journalisten ausweisen können, kann ihnen ein entsprechender Ausweis von der Regierung des Staates, dem sie angehören, ausgestellt werden (Art. 79 III ZP I).